Wildpark Schwarze Berge
Natur nah erleben: Der Wildpark Schwarze Berge ist immer wieder zu jeder Jahreszeit einen Ausflug wert. Er beherbergt über 1.000 Tiere in rund 100 Arten. Zu sehen sind unter anderem Bären, Luchse, Wölfe, Elche, Waschbären, Flughunde und viele Tiere mehr. In großen Streichel- und Freigehegen lassen sich Hängebauchschweine, Ziegen und das sonst so scheue Damwild vertrauensvoll aus der Hand füttern. Die reizvolle 50 Hektar große Parklandschaft wird bestimmt von Bergen, Tälern, einem See, mehreren Teichen und großem Mischwald. Das ganze Jahr über können Sie täglich eine faszinierende Greifvogelflugschau erleben. Ein 45 m hoher Elbblickturm bietet einen schönen Blick auf Hamburg. Die gepflegte Gastronomie im Park rundet das Erlebnis ab.
Auf einem Blick
Bewerbung über Träger | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) |
Träger-Website | https://www.hamburg.de/foej |
Anzahl Plätze | 1 |
Ort | 21224 Rosengarten , Hamburg |
Unterkunft | keine Unterkunft möglich |
Umgebung | Ländlich kleiner 5000 Einwohner |
Institutionen |
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Tätigkeitsbereich |
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Die Einsatzstelle
Aufgabenbereiche für das FÖJ
Als FÖJ-lerin und FÖJ-ler arbeiten Sie hauptsächlich bei unseren Umweltpädagogen, im Winter kurzzeitig auch in der Tierpflege mit. Als Teil unseres Teams von Umweltpädagogen helfen Sie bei der Durchführung und Vorbereitung von Besucherführungen für Kinder und Erwachsene. Den Tierpflegern helfen Sie bei der Versorgung der Tiere und der Pflege der Flächen innerhalb und außerhalb der Gehege. In diesem Jahr bekommen Sie einen umfangreichen Einblick in die vielseitigen Arbeiten in einem Wildpark.
Interessenlage und besondere Voraussetzungen
Die Bewerber sollten Spaß am Umgang mit Mensch und Tier haben und bereit sein, körperlich anstrengende Arbeit zu leisten und auch am Wochenende tätig zu sein. Durch den ständigen Kontakt zu unseren Besuchern sollten sie über ein freundliches Wesen verfügen. Teamfähigkeit, biologisches Interesse sowie handwerkliches Geschick sind ebenfalls Voraussetzung. Die Bewerber sollten einen Führerschein besitzen und das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.