Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD)
Viele der dem FÖF e.V. angeschlossenen Freiwilligendienst-Träger bieten neben den Plätzen im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) auch Einsatzmöglichkeiten im Ökologischen Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD) an. Der ÖBFD ist eine „grüne“ Variante des Bundesfreiwilligendienstes mit Einsatzfeldern im Natur- und Umweltschutz wie z.B. in der Umweltbildung, im ökologischen Gartenbau oder in der biologischen Landwirtschaft, im praktischen Naturschutz, im Klimaschutz oder auch in der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Organisationsstruktur im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sieht auf Bundesebene BFD-Zentralstellen vor, welche im direkten Kontakt mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben (BAFzA) stehen und für die ggf. angeschlossenen Träger die zugewiesenen Platzkontingente und Fördermittel verwalten. Die Zentralstelle des Ökologischen Bundesfreiwilligendienstes ist beim FÖF e. V. angesiedelt.
Die hohe Qualität der pädagogischen Begleitung des FÖJ konnte durch die Zentralstelle und die Umsetzung des Trägerprinzips auch auf den ÖBFD übertragen werden.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung zur Aussetzung der Wehr- und somit auch der Zivildienstpflicht wurde am 01. Juli 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) als Nachfolgeangebot gestartet.
Als Reaktion auf die sehr hohe Nachfrage im FÖJ hat sich der BAK FÖJ / FÖF e.V. als Dachverband der FÖJ-Träger dazu entschieden, den Trägern die Möglichkeit zu geben, Plätze im BFD anzubieten. Daher gründete der FÖF e.V. eine eigene Zentralstelle und nannte sein BFD-Angebot Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD).
Der ÖBFD ist als grüne Variante des BFD zu verstehen, mit Einsatzfeldern im Natur- und Umweltschutz wie z. B. in der Umweltbildung, im ökologischen Gartenbau oder in der biologischen Landwirtschaft, im praktischen Naturschutz, im Klimaschutz oder auch in der Entwicklungszusammenarbeit. Die Einsatzmöglichkeiten ähneln also denen im FÖJ. Die Qualitätsstandards des FÖJ wenden die FÖJ-Träger auch beim ÖBFD an.
Anders als im FÖJ, geregelt durch das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG), ist im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) keine Altersgrenze festgelegt. Jede nicht mehr schulpflichtige Person kann demnach an einem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Die in den verschiedenen Bundesländern aktiven Träger haben die im Sommer 2011 neu hinzugewonnenen ÖBFD Plätze auf unterschiedliche Art und Weise in ihr Angebot eingegliedert. Einige Träger haben die ÖBFD-Freiwilligen in die FÖJ-Gruppen integriert und auch das Höchstalter der Bewerber/innen an das FÖJ angeglichen. Andere Träger arbeiten mit altersgemischten Gruppen und weitere Träger bieten neben dem FÖJ ein ÖBFD-Programm nur für erwachsene Teilnehmer/innen (meist ab 27 Jahre) an. Genauere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage der Zentralstelle oder direkt bei den ÖBFD-Trägern.
Da die ÖBFD Zentralstelle aus dem FÖJ heraus entstanden ist, werden die hier gültigen Qualitätsansprüche auch im ÖBFD umgesetzt. Nichtsdestotrotz ergeben sich durch die verschiedenen Gesetzesgrundlagen (JFDG und BFDG) vier wichtige Unterschiede, welche bei der Umsetzung der Freiwilligendienste FÖJ und ÖBFD eine Rolle spielen können:
- FÖJ-Teilnehmer/innen müssen unter 27 Jahre alt sein, im BFD ist diese Altersgrenze aufgehoben.
- Freiwillige ab 27 Jahre können die wöchentliche Einsatzzeit reduzieren, es müssen aber mehr als wöchentlich 20 Stunden sein. Das FÖJ ist stets in Vollzeit abzuleisten.
- Für BFD-Freiwillige ab 27 Jahre ist nur ein Seminartag pro Monat vorgesehen. Ein FÖJ-Jahr beinhaltet stets 25 Seminartage. Für BFD-Freiwillige bis 27 Jahre ist ein Seminar zur politischen Bildung verbindlich. Dieses vom BAFzA durchgeführte 5-tägige Seminar findet in einem Bildungszentrum des Bundes statt. Im FÖJ ist politische Bildung wesentlicher Bestandteil in allen Seminaren
- Der ÖBFD durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, das FÖJ zusätzlich durch Mittel der zuständigen Landesministerien.