Vertreter*innen und Freiwillige sprachen als Sachverständige im Familienausschuss des Bundestages. Die Aufzeichnung der Sitzung ist online abrufbar.
Die Bundesregierung möchte die Teilzeitmöglichkeit in den Freiwilligendiensten für Menschen unter 27 Jahren verbessern: So sollen diese Freiwilligen grundsätzlich einen Freiwilligendienst in Teilzeit ableisten können. Bislang müssen dafür berechtigte Gründe individuell nachgewiesen werden. Diese geplante Gesetzesänderung wurde am 19.2. von den geladenen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begrüßt. Für das FÖJ sprach Bundessprecherin Jasmin Becker stellvertretend für die Bundessprecher*innen des aktuellen Jahrgangs. Dazu reichte sie eine mit den weiteren Bundessprecher*innen erarbeitete Stellungnahme ein. Weitere Sachverständige waren u. a. Verbändevertreter*innen des BAK FSJ, der AWO, des BDKJ, der dsj, des IB und der Malteser. Auch Marie Beimen als Sprecherin der Kampagne „Freiwilligendienst stärken!“ war geladen (Liste aller geladenen Sachverständigen).
Als weniger praxistauglich bewerteten die Sachverständigen den Vorschlag, die Taschengeldobergrenze auszuweiten, die ebenfalls im Gesetzentwurf formuliert wurde. Meist könnten sich die Einsatzstellen die Anhebung aufgrund ihrer prekären finanziellen Mittel schlicht nicht leisten. Dazu Jasmin Becker: „Ich habe noch keinen einzigen Freiwilligen kennengelernt, der ein Taschengeld gezahlt bekommt, das am Höchstsatz orientiert ist“. Auch daher sei aus ihrer Sicht eine erhöhte Untergrenze deutlich sinnvoller, weil damit die Freiwilligen, die am wenigsten Taschengeld bekommen, einen größeren Mehrwert hätten.
Weiterhin machten die Vertreter*innen deutlich, dass Kürzungen für die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt 2025 zu großen finanziellen und personellen Schwierigkeiten führen würden.
Hier findet sich der Mitschnitt der Anhörung im Familienausschuss und die eingereichten Stellungnahmen
Informationen zum Gesetzentwurf „Freiwilligen-Teilzeitgesetz“.